Standesamt |
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Das Standesamt
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Zuständigkeiten
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Zuständig für: |
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Anmeldung der Eheschließung
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Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten persönlich vorgenommen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Wohnsitzstandesamt. Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen. |
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Anmeldung der Lebenspartnerschaft
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Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden gleichgeschlechtliche Paare Ehepartnern gleichgestellt - in guten wie in schlechten Tagen. |
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Kosten der Eheschließung
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- Prüfung der Ehefähigkeit (beide Verlobte Deutsche) 40,- € |
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Unterlagen für die Anmeldung
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Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, Kinder haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. |
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Namensführung in der Ehe
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Die Ehegatten können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt – es gibt hierfür keine Frist – den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen) bestimmen. |
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Trautermine
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Das Standesamt nimmt Trauungen an allen 5 Werktagen während der Öffnungszeiten des Rathauses vor. |
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Jahresbedeutungen |
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Trauungen im Standesamt
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Hier können Sie sich die in diesem und in den vergangenen Jahren im Standesamt Hambühren durchgeführten Eheschließungen näher ansehen. |
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Trauungen im Jahr 2010 |
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Trauungen im Jahr 2009 |
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Trauungen im Jahr 2008 |
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Trauungen im Jahr 2007 |
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