In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
- Vorfahren (Eltern, Großeltern),
- Geschwister.
Bestattungsarten
Es besteht die Wahl zwischen der Erdbestattung im Sarg, dem Begräbnis oder der Kremation, einer Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne auf einem Friedhof.
Grabarten
Unterschieden werden Reihengräber, Wahlgräber und anonyme Gräber.
Reihengräber
Diese Grabarten stehen für Erdbeisetzungen und für Feuerbestattungen zur Verfügung.
Beim Reihengrab wird, der Bezeichnung entsprechend, fortlaufend beigesetzt. Die Grabstelle kann nicht ausgesucht werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit von 25 Jahren ist nicht möglich.
Wahlgräber
Bei Wahlgräbern kann die Lage des Grabes im Rahmen des vorhandenen Angebotes ausgewählt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, sie kann auch verlängert werden.
In einem Wahlgrab für Erdbeisetzung können außer einem Sarg auch mehrere Urnen bestattet werden.
Anonyme Bestattungen
Auf den Friedhöfen werden Grabstätten für anonyme Urnenbeisetzungen vorgehalten. Eine gärtnerische Gestaltung oder Aufstellung von Grabmalen ist nicht möglich. Die Pflege der Grabstätten wird durch die Gemeinde durchgeführt.
Grabgestaltung
Die Grabstätten müssen innerhalb eines halben Jahres nach der Beisetzung gärtnerisch angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit unterhalten werden. Hierzu gehört auch die dauerhafte Einfassung der Grabstätten mit Natursteinen oder geeigneten Pflanzen.
Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung von Grabmälern.
Werden Einfassungen oder Grabmale gesetzt, so ist hierfür vorher eine Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung einzuholen. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.