Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Herr Gerrit Doerks | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 03 - Melde- und Gewerbeamt, Fundbüro // EG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-103 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: doerks@hambuehren.de
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Frau Dilber Kizilhan | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 04 - Melde- und Gewerbeamt, Fundbüro // EG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-124 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: kizilhan@hambuehren.de
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Frau Simone Lüdemann | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 02 - Melde- und Gewerbeamt, Fundbüro // EG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-102 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: luedemann@hambuehren.de
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Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
kostenfrei
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.
Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.