Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Expresspass für 91 Euro ab 24 Jahre
und
unter 24 Jahre 69,50 Euro
- dieser ist innerhalb von 3 Tagen fertig -
Herr Gerrit Doerks | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 03 - Einwohnermeldeamt, Fundbüro // EG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-103 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: doerks@hambuehren.de
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Frau Tanja Horrix | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 02 - Einwohnermeldeamt // EG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-102 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: horrix@hambuehren.de
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Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Expresspass für 91 Euro ab 24 Jahre
und
unter 24 Jahre 69,50 Euro
- dieser ist innerhalb von 3 Tagen fertig -
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Vorlage von Personenstandsurkunden bei der Beantragung von Personaldokumenten
Niedersächsische Verwaltungsvorschrift zum Personalausweisrecht RdErl. des Innenministeriums vom 11.12.1997, -21.2-12224/4- (Nds.MBl. 1997 S. 1986)
5. Antragstellung (§5)
- 5.3 Satz 1: „Die Ausweisbehörde hat die im Antrag eingetragenen Daten sorgfältig zu prüfen und zu diesem Zweck die Nachweise zu verlangen, die zur Feststellung der Person der Ausweisbewerberin oder des Ausweisbewerbers und der Eigenschaft als Deutsche oder Deutscher erforderlich sind.“
- 5.3.1 Satz 1: „Die Schreibweise und die Reihenfolge von Namen sind grundsätzlich durch Personenstandsurkunden nachzuweisen.“
Personenstandsurkunde bei Ledigen: Geburtsurkunde
Personenstandsurkunde bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde
- 5.3.1 Satz 2: „Hiervon ist grundsätzlich abzusehen, wenn bei der örtlich zuständigen Ausweisbehörde nachweisbar bereits einmal eine Personenstandsurkunde vorgelegt wurde und der Name sich nicht geändert hat.“
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.