Gemeinde Hambühren, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBL. I S. 1728).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die erneute öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Sondergebiet Einzelhandel Hehlenbruchweg“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung, einschließlich des Umweltberichtes und zugehöriger Gutachten beschlossen.
Hiermit wird der von dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren gefasste Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur 7.Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Hambühren südlich der „Nienburger Straße“ und westlich der Straße „Hehlenbruchweg“. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in dem folgenden Kartenausschnitt eindeutig festgelegt:
Ziel der Änderungen ist die Festlegung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“, ergänzt durch gemischte Bauflächen sowie untergeordnet Verkehrsflächen.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 „Sondergebiet Einzelhandel Hehlenbruchweg“ mit Begründung und den Gutachten liegt in der Zeit
vom 04.12.2020 bis einschließlich 04.01.2021
im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 7:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 05084 601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter https://www.hambuehren.de/gemeinde/bekanntmachungen/ einsehbar.
Innerhalb dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen erläutern zu lassen.
Gleichzeitig wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Für den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Gemeinde Hambühren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar bzw. liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten vor und können während der erneuten Offenlage ebenfalls eingesehen werden:
Umweltbezogene Informationen:
- Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 (Sondergebiet Einzelhandel Hehlenbruchweg) im Ortsteil Hambühren II der Gemeinde Hambühren (Landkreis Celle); GOEP LA Ltd., Landschaftsarchitekten BDLA, Essen; Stand November 2019, Fortschreibung Oktober 2020 mit Bestandsaufnahme und Analyse der derzeitigen Umweltsituation sowie Prognose über Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Relief, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes, Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, anderweitigen Planungsmöglichkeiten und Hinweisen zur Anfälligkeit des Projektes für schwere Unfälle / Katastrophen, Beschreibung der technischen Verfahren mit Hinweisen auf Schwierigkeiten sowie Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen.
- Artenschutzfachbeitrag Artenschutzrechtliche Vorprüfung ergänzt um den Faunistischen Fachbeitrag und Unterlagen für eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Biodata GbR, Braunschweig zum Bebauungsplan Nr. 49 „Sondergebiet Einzelhandel Hehlenbruchweg“ im Ortsteil Hambühren II der Gemeinde Hambühren (Landkreis Celle); GOEP LA Ltd, Stand November 2019, Fortschreibung Juli 2020.
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 49 „Sondergebiet Hehlenbruchweg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hambühren; Bonk - Maire - Hoppmann PartG mbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen – Bauakustik; Garbsen, 16.09.2020.
- DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau
- Verkehrsuntersuchung zum geplanten Fachmarktzentrum westlich Hehlenbruch (B-Plan Nr. 49) in der Gemeinde Hambühren; Zacharias Verkehrsplanungen; Hannover, September 2020 (Stand 16.09.2020).
- Hambühren Fachmarktzentrum Hehlenbruchweg, Ergänzende Hinweise zur vorliegenden Verkehrsuntersuchung; Zacharias Verkehrsplanungen; Hannover, Oktober 2020 (Stand 22.10.2020).
- Verträglichkeitsgutachten zur Ansiedlung eines Fachmarktzentrums am Standort Hehlenbruchweg (Stand vom September 2020)
- Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Hambühren, Endbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen
- Stellungnahme des Landkreises Celle, Celle vom 16.01.2020, Abteilung Immissionsschutz, mit Darlegung der Ergebnisse einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung; Abteilung Wasserwirtschaft / Regenwasser, mit Hinweisen zum Umgang des anfallenden Niederschlagswassers; Abteilung Naturschutz Artenschutz, mit Hinweisen zu Minderungsmaßnahmen und der durchzuführenden externen Kompensation
- Abwasserverband Matheide, Celle vom 23.01.2020, mit Hinweisen zur Sicherung der abwassertechnischen Erschließung;
- Niedersächsische Landesforsten Forstamt Fuhrberg, Burgwedel-Fuhrberg vom 17.01.2020, mit Hinweisen zur Betroffenheit des Waldes samt seiner lokalklimatischen Bedeutung und der Anforderungen an einen ausreichenden Waldabstand;
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Verden vom 24.01.2020 mit Hinweisen zur Dokumentation der Ergebnisse durchgeführter verkehrs- und schalltechnischen Untersuchungen.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 “Sondergebiet Einzelhandel Hehlenbruchweg“ und der Begründung bei der Gemeinde Hambühren eingebracht werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@hambuehren.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift dargelegt werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu.
Hambühren, 18.11. 2020
Carsten Kranz L.S.
Bürgermeister