Die Gemeinde Hambühren möchte am östlichen Siedlungsrand des OT Ovelgönne die Voraussetzungen für den Bau eines Gymnasiums schaffen. Anlass hierfür ist das Ziel des Landkreises Celle, den bestehenden Standort des „Hölty-Gymnasiums“ aus der Stadt Celle nach Hambühren zu verlagern. Der Einzugsbereich für das Gymnasium soll den westlichen Landkreis Celle mit den Gemeinden Hambühren, Wietze und Winsen (Aller) umfassen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Hambühren stellt den Bereich als „Gemischte Baufläche“ dar. Die Errichtung eines Gymnasiums ist damit momentan nicht möglich. Daher ist für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die Gemeinde Hambühren den Bebauungsplan Nr. 54 „Westkreisgymnasium Versonstraße“ auf. Der Bebauungsplan konkretisiert die Planungen.
Lage und Zuschnitt des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sowie des identischen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1:5.000 (AK 5)
Die Entwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 54 „Westkreisgymnasium Versonstraße“ und die jeweiligen Begründungen liegen in der Zeit vom 19.03.2021 bis einschließlich 19.04.2021 im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter: www.hambuehren.de/rathaus-politik/bekanntmachungen einsehbar.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
- Jeweilige Begründung mit Umweltbericht und anliegenden Fachgutachten
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Darin enthalten sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Mensch: Verkehrslärm, Verkehrsbelastung, Erholung, Kampfmittel.
- Biotope, Pflanzen, Tiere: Biotoptypenkartierung, Kartierungen hinsichtlich Avifauna, Landsäuger, Kriechtiere und Lurche sowie Waldameisen, xylobionte Käfer und Mollusken, Verlust als Lebensraum für Tiere und Pflanzen einschließlich Waldverlust, artenschutzrechtliche Belange in Bezug auf Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien sowie Insekten, Umgang mit einem gesetzlich geschützten Biotop, einem FFH-Lebensraumtyp, Wald und Ausgleich einer Kompensationsmaßnahme.
- Boden und Fläche: Bodenart, Bodentyp, schutzwürdige Böden, Flächennutzung, Bodenversiegelung, Altlasten, Erdfallgefährdung.
- Wasser: Bodenversiegelung, Versickerung Oberflächenwasser.
- Luft und Klima: Kleinklimatische Bedeutung, Veränderung Kleinklima.
- Landschaft: Ausprägung Orts- und Landschaftsbild, visuelle Veränderungen.
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Vorkommen archäologischer Befunde.
- Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen: Baulärm und –staub, Bodenverdichtung und -versiegelung, Lärm- und Luftschadstoffemissionen durch Verkehr, Umgang mit Abfällen und Abwässern.
- Eingriffsreglung: Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen, Kompensationsbedarf und -maßnahmen.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwürfen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 54 „Westkreisgymnasium Versonstraße“ und den jeweiligen Begründungen bei der Gemeinde Hambühren eingebracht werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@hambuehren.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift dargelegt werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig eingegangen sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu.
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hambühren, 01.03.2021
Gemeinde Hambühren L.S.
Carsten Kranz
Bürgermeister