Die Gemeinde Hambühren möchte am östlichen Siedlungsrand des OT Ovelgönne die Voraussetzungen für den Bau eines Gymnasiums schaffen. Anlass hierfür ist das Ziel des Landkreises Celle, den bestehenden Standort des „Hölty-Gymnasiums“ aus der Stadt Celle nach Hambühren zu verlagern. Der Einzugsbereich für das Gymnasium soll den westlichen Landkreis Celle mit den Gemeinden Hambühren, Wietze und Winsen (Aller) umfassen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Hambühren stellt den Bereich als „Gemischte Baufläche“ dar. Die Errichtung eines Gymnasiums ist damit momentan nicht möglich. Daher ist für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die Gemeinde Hambühren den Bebauungsplan Nr. 54 „Westkreisgymnasium Versonstraße“ auf. Der Bebauungsplan konkretisiert die Planungen.
Lage und Zuschnitt des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sowie des identischen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1:5.000 (AK 5))© Gemeinde Hambühren
Die Vorentwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 54 „Westkreisgymnasium Versonstraße“ und die jeweiligen Begründungen liegen in der Zeit
vom 28.08.2020 bis einschließlich 28.09.2020
im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter: https://www.hambuehren.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/ einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 54 „Westkreisgymnasium Versonstraße“ und den jeweiligen Begründungen bei der Gemeinde Hambühren eingebracht werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@hambuehren.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift dargelegt werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig eingegangen sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu.
Hambühren, 28.07.2020
Gemeinde Hambühren
gez.
Der Bürgermeister
in Vertretung
Niels Jürgensen