Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im Ortsteil Hambühren westlich des Wiesenweges. Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes soll im Zuge der Verdichtung des Innenbereiches eine intensivere Nutzung dieses bestehenden Baugebietes ermöglicht werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Westlich Wiesenweg“ mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 3.8.2020 bis einschließlich 3.9.2020
im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich ausgelegt.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hambühren https://www.hambuehren.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/ einsehbar.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@hambuehren.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Öffnungszeiten:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Hambühren, 09.07.2020
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
Carsten Kranz L. S.