Am 14.07.2020 hat der Rat der Gemeinde Hambühren beschlossen, die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren aufzuheben. Somit werden keine Beiträge für die beitragsfähige Erneuerung einer Straße oder von Teileinrichtungen einer Straße mehr erhoben. Die Aufhebungssatzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Celle, Nr. 60 vom 16.07.2020 veröffentlicht.
Zur Refinanzierung der wegfallenden Straßenausbaubeiträge hat der Rat der Gemeinde Hambühren am 14.07.2020 beschlossen, die Grundsteuern A und B zum 01.01.2021 um jeweils 80 Hebesatzpunkte anzuheben (Grundsteuer A von zurzeit 560 auf 640 v. H., Grundsteuer B von 400 auf 480 v. H.).
In der neuen Realsteuerhebesatzsatzung, die im Amtsblatt für den Landkreis Celle, Nr. 60 vom 16.07.2020 veröffentlicht wurde, sind die Hebesätze für die Grundsteuern ab dem 01.01.2021 somit wie folgt festgesetzt:
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 640 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480 v. H.
Der vom Eigentümer zu entrichtende Betrag wird sich damit ab dem Jahr 2021 bei der Grundsteuer B um 20 Prozent und bei der Grundsteuer A um ca. 14,28 Prozent erhöhen.
Beispiel für die Erhöhung der Grundsteuer B eines Grundstückes (Einfamilienhaus):
Grundsteuermessbetrag (Festsetzung durch das Finanzamt Celle) | Hebesatz der Gemeinde Hambühren | Jährlicher Grundsteuerbetrag | |||
bisher | 70,00 € | mal | 400 v. H. | = | 280,00 € |
ab dem 01.01.2021 | 70,00 € | mal | 480 v. H. | = | 336,00 € |
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2021 versandt.
Sollten Sie Fragen zur Steuerfestsetzung haben, können Sie sich gern an Frau Ludewig unter der Telefonnummer: 05084/601-113 oder Herrn Schulze unter der Telefonnummer: 05084/601-110 wenden.
Gemeinde Hambühren
Carsten Kranz
Bürgermeister