Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (Umgebungslärmrichtlinie) sowie des § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) verpflichten die Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP), mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „…Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen…".
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hatte in seiner 11. Sitzung vom 16.10.2012 die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
Der durch das Planungsbüro Lärmkontor GmbH aus Hamburg erarbeitet Lärmaktionsplan wurde dann in der 10. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 06.03.2014 öffentlich beraten und vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Wie bereits oben dargestellt, ist nun nach 5 Jahren der Lärmaktionsplan zu überprüfen.
Hierbei ist zu beachten, dass eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Der Lärmaktionsplan entfaltet keine Außenwirkung in Bezug auf lärmbetroffene Dritte. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung entsteht somit nicht.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit den möglichen Maßnahmen zur
Lärmminderung wurde in öffentlichen Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 20.08.2019 durch den Fachplaner vorgestellt und beraten.
Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin am 03.09.2019 beschlossen, den Entwuf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Hambühren zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie öffentlich auszulegen und parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 23.09.2019 bis einschließlich 25.10.2019 im Rathaus, vor Zimmer 30, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich dargelegt.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hambühren https://www.hambuehren.de/gemeinde/bekanntmachungen/ einsehbar.
Während der Darlegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann dazu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Gemeinde Hambühren abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-231) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Hambühren, 16.09.2019
Gemeinde Hambühren
gez.
Der Bürgermeister L.S.
Thomas Herbst