Tiere bewegen sich, Tiere fressen. Durch das Bewegungs- und Nahrungsbedürfnis des Wildes können Schäden entstehen, sog. Wildschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wildschaden zu ersetzen.
Ein Wildschaden ist innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme beim Ordnungsamt der Gemeinde Hambühren anzumelden.
Die Anmeldung ist per Brief oder Fax an die Gemeinde zu übermitteln. Aus Beweisgründen muss die Geltendmachung des Schadens schriftlich erfolgen.
Wegen eines Wild- oder Jagdschadens kann der ordentliche Rechtsweg nur beschritten werden, wenn zuvor Vorverfahren bei der Gemeinde stattgefunden hat.
Wird der Schaden verspätet angemeldet, entfällt der Schadensersatzanspruch (§ 34 Bundesjagdgesetz) und das Verfahren wird kostenpflichtig abgelehnt.