Schiedsamt / Mediation
Schiedsmann in der Gemeinde Hambühren
Hans-Dieter Piechota
In den Föhren 11
29313 Hambühren
Tel. 05084-9810200
e-mail: Schiedsmann(at)hambuehren.de
(at) ersetzt @
Sprechzeit im Rathaus an jedem 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
"Schlichten statt richten", so lautet der Wahlspruch des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Schiedsämter sollen Gerichte entlasten und selber Streitigkeiten schlichten.
Bei vielen kleineren Straftaten muss der "Verletzte" zunächst versuchen, sich mit dem "Beschuldigten" außergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle.
Solche Schlichtungsverhandlungen finden z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefsgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie dem Mietrecht statt.
Vorteil der Schlichtung vor dem Schiedsamt:
- Die Schiedsperson entscheidet und beendet den Streit, ist aber gleichzeitig auf Vergleich und Einigung ausgelegt, was für das weitere Zusammenarbeiten von Vorteil sein kann.
- Antragsteller und -gegner sparen Zeit und Nerven. In der Regel sind gerichtliche Verfahren weitaus emotionsgeladener und langwieriger, als die Schlichtung.
- Die Schiedspersonen richten den Schlichtungstermin meist nach den zeitlichen Gegebenheiten der Parteien, das heißt, dass sie auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Termine an Abenden oder Wochenenden ansetzen.
- Die Schiedspersonen sind sehr erfolgreich. In mehr als 50 % der Fälle kommt es nicht mehr zu einer Klage vor dem Amtsgericht. Das liegt zum großen Teil daran, dass die Schiedsperson ebenfalls im Ort wohnt und die menschlichen Hintergründe eines Streits kennt. Daher kann sie in solchen Fällen oft geeignetere Vorschläge für die Beilegung des Streits machen, als ein Gericht es könnte.
- Das Kostenrisiko ist niedrig, maximal 50,00 €.
- Eine erfolglose Schlichtung verbaut den Klageweg nicht.
Die Schiedsämter sind bei der Gemeinde eingerichtet. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichtes ernannt.
Organisationseinheiten
Abteilung Ordnung und Soziales | |
Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-109 Telefax: 05084 60137 | Montag: 8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 7.30 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Das Sozialamt ist am Mittwoch geschlossen. Besuche außerhalb der Öffnungszeiten und Termine für Anmeldungen zur Eheschliessung bitte telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. |